Impressum

Impressum und Allg. Geschäftsbedingungen


Adresse:
DIMESO GmbH
Ritschstr. 4
D-83059 Kolbermoor
Germany

Telefon: +49 (0)8031 3544720
Fax: +49 (0)8031 3544729
Email: info@dimeso.de
Handelsregister: Amtsgericht Traunstein HRB 13203
Geschäftsführerin: Susanne Caliskan
Ust-IdNr.: DE 813084643

Die meisten Produktbezeichnungen von Hard- und Software sowie Firmennamen und Firmenlogos, die auf diesem Webauftritt genannt werden, sind in der Regel gleichzeitig auch eingetragene Warenzeichen und sollten als solche betrachtet werden. Das digitale oder analoge Kopieren von Informationen aus diesem Webauftritt sowie die Anzeige als Frame in einer anderen Webseite bedürfen der schriftlichen Genehmigung mit Ausnahme der frei verfügbaren Treiber und Programme, die in diesem Webauftritt zum download angeboten werden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
1.1. Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennah­me der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts‑ bzw. Einkaufsbe­dingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.

2. Angebot
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell‑, Konstruktion‑ und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns herge­leitet werden können.

3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Kolbermoor. Entgegenstehende Vereinba­rungen müssen schriftlich bestätigt werden. Preise jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Liefer‑ und Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3. Liefer‑ und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebs­störungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei ver­bindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechti­gen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüg­lich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4. Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenser­satzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen.

5. Versand und Gefahrübergang
5.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
5.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager, bei Direktversand den europäischen Einfuhrhafen, verlassen hat.
5.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich ge­macht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbe­reitschaft an den Käufer auf diesen über.
5.4. Wir veranlassen keine Versicherung, sofern es der Käufer nicht ausdrücklich wünscht, der an den Käufer zu versendenden Waren gegen Transportschäden. Sollte eine Transportversicherung vom Käufer gewünscht werden, erfolgt diese im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für solche Schäden freigestellt.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Die Gewährleistung beträgt, abhängig vom Hersteller, zwischen 12 und 36 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
6.2. Werden Betriebs‑ oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmate­rialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
6.3. Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.4. Bei begründeten Mängelrügen hat der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken; dabei ist der Käufer für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung.
6.5. Der Käufer kann grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Erst wenn eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können weitergehende Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ersatzansprüche für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich Folgeschäden aus mangelhaften Lieferungen, sind aus­geschlossen.
6.6. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
6.7. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständi­gen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller/Distribu­tor, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit‑)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit‑) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit‑) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit‑)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Ge­schäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für sei­ne Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Käufer die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
7.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungs­verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

8. Zahlung
8.1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
8.2. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
8.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berech­nen.
8.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir be­rechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur be­rechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

9. Schutz‑ und Urheberrechte
9.1. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz‑ oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine be­rechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derarti­ger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen sind. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Käufer das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirt­schaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, daß das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
9.2. Hat der Käufer das von uns gelieferte Produkt verändert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, daß hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Käufer verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9.3. Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörende Doku­mentationen sind nur für den Gebrauch des Endkunden im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar aus­schließlich auf von uns gelieferte Produkte. Der Käufer darf diese Programme und Dokumentationen ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerungen unse­rer Hardware. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden, eine Haftung oder ein Kostenersatz durch uns für solche Kopien ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen Urheber­rechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

10. Kundendaten
10.1. Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.

11. Export
11.1. Der Export unserer Ware in Nicht‑EU‑Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, daß der Käufer selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein‑ und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Traunstein.
12.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Teilnichtigkeit
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtig­te wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.